Real Estate House Appraisal

Impressum

Anbieterkennzeichnung gem. § 5 TMG für Immobilienmakler / Pflichtangaben gem. DL-InfoV


Nordic Immo Expert

Herr Christian Schröder

Vicke-Schorler-Ring 26



D-18055 Rostock



Vicke-Schorler-Ring 26

18055 Rostock

0176 44418754


Kontaktaufnahme:

E-Mail: buero.cschroeder@gmail.com


TEL: 0176 44418754



Berufsrechtliche Genehmigung nach § 34 c GewO, Immobilienmaklertätigkeit –

erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO


Zuständige Aufsichtsbehörden


Sachgebiet Allgemeine Gewerbeangelegenheiten/-Überwachung


Adresse

Charles-Darwin-Ring 6

18059 Rostock, Hansestadt


Fax: +49 381 381-3284



Real Estate House Appraisal







1. Vorbemerkungen

Die oben genannte Firma (nachstehend „Makler“ genannt) ist als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gewerblich als Immobilienmakler im Sinne der §§ ​652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig. Die Firma versichert, über die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines Maklerbüros zu ​verfügen. Diese AGB sind Gegenstand eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages mit dem Makler.


2. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler und dem Kunden. Kunde im ​Sinne dieses Vertrages kann sowohl der Verkäufer/Vermieter einer Immobilie als auch der Käufer sein. Ist von einem Hauptvertrag die Rede, dann ist ​damit ein Kauf- oder Mietvertrag gemeint. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser abweichen oder ihnen ​widersprechen, haben die einzelvertraglichen Regelungen Vorrang.


3. Zustandekommen des Maklervertrages

Für das Zustandekommen des Maklervertrages ist die Schriftform nicht erforderlich. Der Maklervertrag kann rechtswirksam auch durch schlüssiges ​Verhalten des Maklers im Kaufobjekt offeriert (z. B. Internet, Exposé) und der Kunde erkennt dies an, wenn er sich mit dem Makler in Verbindung setzt ​und nach Einsicht in das Objektinteresse zeigt und sich an ihn wendet, um Leistungen des Maklers in Anspruch zu nehmen. Gemäß § 656a BGB bedarf ​ein Maklervertrag, der nach Nachweis oder Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages oder für die Vermittlung eines solchen Vertrages zum ​Gegenstand hat, der Textform. Ausreichend ist auch eine Vereinbarung, z. B. über E-Mail.



4. Gegenseitige Verpflichtung

Der Makler ist bemüht nach bestem Wissen und Gewissen den erteilten Vertragsantrag durch die Erbringung seiner Verpflichtung durch Überlassen ​von Informationen, Auskünften oder dem Nachweis zu erfüllen. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm überlassenen Informationen und das erhaltene ​Angebot vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiterzugeben.


5. Vorkenntnisse

Der Kunde erklärt das Angebot des Maklers als ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages und versichert, dass keine Vorkenntnis der zu ​vermittelnden Immobilie vorliegt. Falls der Kunde das Angebot bereits von anderer Seite erhalten hat, ist er verpflichtet, dies dem Makler unverzüglich ​schriftlich mitzuteilen und den Nachweis zu führen.


6. Verbot der Weitergabe von Informationen

Sämtliche Informationen, die der Kunde vom Makler erhält, sind nur und einzig und allein für ihn bestimmt. Es ist ihm deshalb ausdrücklich untersagt, ​jedwede Information ohne schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt ​ein Dritter, dem er die Informationen weitergegeben hat, einen Hauptvertrag mit dem Auftraggeber des Maklers ab, so ist der Kunde verpflichtet, ​gegenüber dem Makler Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu leisten.





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6. Verbot der Weitergabe von Informationen

Sämtliche Informationen, die der Kunde vom Makler erhält, sind nur und einzig und allein für ihn bestimmt. Es ist ihm deshalb ausdrücklich untersagt, jedwede ​Information ohne schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter, dem er die ​Informationen weitergegeben hat, einen Hauptvertrag mit dem Auftraggeber des Maklers ab, so ist der Kunde verpflichtet, gegenüber dem Makler Schadenersatz in ​Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu leisten.


7. Doppeltätigkeit des Maklers

Im Falle dessen, dass es sich um einen zu vermittelnden Kaufvertrag handelt, darf der Makler sowohl für den Verkäufer als auch Käufer ​provisionspflichtig tätig werden. Im Falle eines zu vermittelnden Mietvertrages darf der Makler nur entweder für den Vermieter oder nur für den ​Mieter provisionspflichtig tätig sein.


8. Maklerprovision

Es gilt der im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz oder pauschale Provisionsbetrag. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des ​Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Gemäß § 656a BGB (Textformerfordernis) die ​Beauftragung des Maklers bestätigen.


9. Provisionsanspruch bei nachträglicher Aufhebung des Hauptvertrages

Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig ​gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird.



10. Haftung, Haftungsbegrenzung

Der Makler hat die an den Kunden weitergegebenen Angaben auf Plausibilität und Richtigkeit geprüft. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt der ​Makler jedoch keine Haftung. Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.


11. Hinweise zum Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf www.arndt-stadtundland.de/datenschutz



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12. Verbraucherschlichtung/Universalschlichtungsstelle

Der Makler ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


13. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB oder des Maklervertrages nichtig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen ​hiervon nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt und den ​wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt.


14. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers. Dem Makler bleibt das Recht vorbehalten, den Kunden an dessen Wohnsitz zu verklagen.


15. Bildnachweis

Alle Objektfotos und Abbildungen in diesem Exposé wurden von Immobilienmakler Ingolf Arndt oder einer beauftragten Person erstellt. Das Copyright liegt bei ​Immobilienmakler Ingolf Arndt oder bei der beauftragten Person. Soweit nichts anderes angegeben ist, stammen alle sonstigen Bilder und Karten aus Datenbanken ​oder öffentlich zugänglichen Quellen. Die hier dargestellten Objekte und Datenbanken sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur nach ausdrücklicher ​schriftlicher Zustimmung des Maklers verwendet werden. Die Karten und Grafiken zur Darstellung der Umgebung der Immobilie stammen ggf. auch von Google ​Inc./Google Maps.


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